Anmeldung eines Kleinbaus | Gardeon

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Anmeldung eines Kleinbaus

Bau bis 25 m²

Nach dem Baugesetz gilt eine Konstruktion mit einer maximalen bebauten Fläche von 25 m² und einer Höhe von bis zu 5 m als Kleinbau. Diese erfüllt eine ergänzende Funktion zur Hauptkonstruktion und darf die Umwelt nicht wesentlich beeinflussen. In diesem Fall ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Beim Bau eines montierten Gartenhauses von GARDEON genügt eine Meldung beim zuständigen Bauamt. Es ist jedoch wichtig, dass dieses Bauwerk nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.

GARDEON stellt seinen Kunden die vollständige Dokumentation zur Verfügung, die für die Meldung eines Kleinbaus erforderlich ist. Die Registrierung eines Kleinbaus erhöht zudem den Wert der Immobilie, auf deren Grundstück er sich befindet.